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Glossar

AVV / DPA

Auftragsverarbeitungsvertrag — die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Anbieter.

Definition

Ein AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) bzw. DPA (Data Processing Agreement) regelt, wie ein Auftragsverarbeiter mit personenbezogenen Daten umgeht — verpflichtend nach DSGVO.

Im Detail

Ein vollständiger AVV nennt Subunternehmen, beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen und definiert Lösch-Fristen.

Beispiel

Vor dem produktiven Start fordert die Datenschutzbeauftragte den OpenBase-AVV an, prüft Subunternehmen und unterzeichnet.

Verwandte Begriffe

  • DSGVO
  • EU-Hosting

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