Definition
Ein AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) bzw. DPA (Data Processing Agreement) regelt, wie ein Auftragsverarbeiter mit personenbezogenen Daten umgeht — verpflichtend nach DSGVO.
Im Detail
Ein vollständiger AVV nennt Subunternehmen, beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen und definiert Lösch-Fristen.
Beispiel
Vor dem produktiven Start fordert die Datenschutzbeauftragte den OpenBase-AVV an, prüft Subunternehmen und unterzeichnet.
Verwandte Begriffe
- DSGVO
- EU-Hosting
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